Regionalplan Bezirksregierung Arnsberg

18. Änderung des Regionalplans Arnsberg (SO/HSK)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.09.2023 bis 06.11.2023
  • Stellungnahmen 15 Stellungnahmen
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Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die Aufstellung der 18. Änderung des o. g. Regionalplan-Teilabschnittes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen.

Die Stadt Brilon hat in Zusammenarbeit mit der Schröder & Partner Brilon GbR mit Datum vom 21.04.2023 einen Antrag auf Änderung des o.a. Regionalplanteilabschnittes gestellt. Anlass ist die geplante umfängliche städtebauliche Neuordnung der ehemaligen Industrieflächen der Nolte Küchen GmbH & Co. KG (Nolte-Gelände). Auf den stadtzentrumsnahen Flächen soll das sogenannte „Gleisbogen-Quartier“ mit diversen städtischen Wohnformen sowie anderem, nicht störendem Gewerbe entstehen. Im rechtswirksamen Regionalplan ist hier ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegt. Der festgelegte GIB steht der beabsichtigten überwiegend wohnbaulichen Entwicklung entgegen. Daher wird die Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) im Regionalplan beabsichtigt.

Parallel soll der ASB im Bereich Burhagen/Kalvarienberg wieder dem regionalplanerischen Freiraum zugeführt werden. Aufgrund der dort vorliegenden kleingliedrigen Eigentümer- strukturen, der jeweiligen Eigentümerinteressen und der zum Teil bestehenden bergbau- bedingten Hemmnisse sieht die Stadt Brilon hier absehbar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr. Die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung wird im Bereich des „Gleisbogen-Quartiers“ gesehen. Entsprechend soll der ASB im Bereich Burhagen/Kalvarienberg in Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) umgeplant werden.

Mit Schreiben vom 15.09.2023 wurden den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sowie mit Bekanntmachung vom 23.09.2023 der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanäderung zu informieren und bis zum 06.11.2023 Stellungnahmen abzugeben.

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme ab, indem Sie auf den unten stehenden Stellungnahme Button klicken. Sie können Ihre Stellungnahme dort direkt eingeben. Des Weiteren besteht dort die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. 

Die Eingabe Ihrer Stellungnahme über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann ganz im Sinne der Ressourcenschonung verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Informationen per E-Mail an das Post- fach regplan.aenderung@bra.nrw.de, oder postalisch an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, Betreff 18. Änd. SO/HSK zur Verfügung zu stellen. 

Kontaktperson

Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 32 -

Seibertzstraße 2

59821 Arnsberg

 

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens die 18. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis durch die Regionalplanungsbehörde Arnsberg verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Arnsberg eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Arnsberg erhalten Sie hier: https://www.bra.nrw.de/-310

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1 - zeichnerische Festlegungen
  • Anlage 2 - Liste der Beteiligten
  • Anlage 3 - Entwurf Planbegründung
  • Anlage 4 - Screening Prüflisten
  • Vorlage Regionalrat
  • Aufstellungsbeschluss

Informationen

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