Haushalte und Familien Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020

Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Bevölkerungszählung". Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Befragung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es werden mit rund 810 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen befragt. 

Bewertung der Ergebnisse des Mikrozensus 2022

  • Ausfallquote konnte im Vergleich zu beiden Vorjahren weiter reduziert werden.
  • Zusatzprogramm "Wohnsituation" erstmals im neugestalteten Mikrozensus erhoben und damit nur eingeschränkt mit Vorjahren vergleichbar.
  • Verstärkte Zuwanderung in 2022 ist im Mikrozensus nicht vollständig abgebildet, was möglicherweise Effekte auf die Interpretation von Ergebnissen haben kann.

Die Einschränkungen bei der Erhebungsdurchführung des Mikrozensus aus den Jahren 2020 und 2021 waren im Erhebungsjahr 2022 nicht mehr gegeben. Das heißt, die anfänglichen technischen Schwierigkeiten nach der methodischen Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 sowie die Auswirkungen der Corona-Krise hatten keine nennenswerten Effekte auf den Mikrozensus 2022. Dies zeigt sich unter anderem in der Ausfallquote, die gegenüber den Ausfallquoten der letzten beiden Jahre weiter reduziert werden konnte. Die Ausfallquote liegt bei den Endergebnissen aus dem Mikrozensus 2022 auf Bundesebene bei ca. 8 % (Erstergebnisse ca. 11 %) und damit deutlich niedriger als bei den Endergebnissen 2020 und 2021 (Endergebnis 2021: 14 %; Endergebnis 2020: 35 %).

Erstmals im neu gestalteten Mikrozensus wurde das Zusatzprogramm "Wohnsituation" erhoben. Die Fragen aus diesem Zusatzprogramm werden nur alle vier Jahre im Mikrozensus gestellt, das heißt zuletzt in 2018 und somit vor der methodischen Neugestaltung. Aufgrund der erstmaligen Durchführung im neuen Mikrozensus sind die Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm von methodischen Neuerungen betroffen, die eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen früherer Erhebungen stark einschränken.

Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwanderung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse auswirken kann: Bei der Hochrechnung werden ausgewählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsangehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungsfortschreibung werden diese Personengruppen hingegen über die Meldungen der Meldeämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschiedlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten (vor allem EU-Drittstaaten) ggf. überschätzt werden und insbesondere die ukrainische Staatsangehörigkeit unterschätzt wird. Zudem kann dies auch Effekte auf andere Merkmale des Mikrozensus haben, z. B. auf die Haushaltsstruktur und die Bildungsabschlüsse.

Einen umfassenden Überblick über die Merkmale im Mikrozensus 2022 bietet ein thematisch und alphabetisch sortiertes Glossar .

Zu den Auswirkungen der methodischen Neugestaltung sowie der Corona-Krise auf die Ergebnisse des Mikrozensus 2021

Für den neu gestalteten Mikrozensus ab 2020 wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Einzelne technische Herausforderungen setzten sich noch im Erhebungs­jahr 2021 fort. Diese führten gemeinsam mit den zum Teil fort­dauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Ein­schränkungen bei der Erhebungsdurchführung. Zusammen­genommen waren die Effekte jedoch deutlich weniger stark als im Jahr 2020 – Auswertungs­ein­schränkungen können ggf. in tiefen fachlichen oder regionalen Gliederungen dennoch auftreten.

Die durchschnittliche Ausfallquote für die Endergebnisse aus dem Mikrozensus 2021 liegt auf Bundesebene bei ca. 14 % (Erstergebnisse ca. 17 %). Dieser Wert ist deutlich niedriger als 2020 (ca. 38 %; Endergebnis ca. 35 %). Somit liegt eine Qualitätsverbesserung der Jahresergebnisse 2021 im Vergleich zu 2020 vor.

Zu den Auswirkungen der methodischen Neugestaltung sowie der Corona-Krise auf die Ergebnisse des Mikrozensus 2020

Zusammenfassung

  • Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
  • Aufgrund der Besonderheiten des Jahres 2020 ist die vom Mikrozensus gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.
  • Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen dennoch weiterhin gewährleistet.

Methodische Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020

Der Mikrozensus wurde neugestaltet. Neben der bereits seit Langem integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey, LFS) wird seit dem Er­he­bungs­jahr 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Ge­mein­schafts­sta­tis­tik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC) im Mikrozensus erhoben. Die Befragung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten ist seit dem Erhebungsjahr 2021 ebenfalls Bestandteil des Mikrozensus. Durch die Integration dieser neuen Bestandteile ergeben sich viele neue Auswertungsmöglichkeiten.

Der neugestaltete Mikrozensus ist jedoch auch mit Änderungen verbunden. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab 2020 beschreibt der Aufsatz "Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020", erschienen im Wissenschafts­magazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 6/2019.

Eine Übersicht sowie Erläuterungen auch zu vergangenen Zeitreihenbrüchen aufgrund methodischer Änderungen im Mikrozensus sind hier zusammengefasst.

Durch die Neugestaltung ergeben sich zum Teil neue sowie veränderte Erläuterungen zu Merkmalen aus dem Mikrozensus. Das thematisch und alphabetisch sortierte Glossar bietet einen umfassenden Überblick.

Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 im Allgemeinen

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Diese schränkten die Erhebungsdurchführung ein.

Verschärft wurde diese Situation durch die Pandemie im Jahr 2020, die die bisher über­wiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Aus­gangs- und Kontaktbeschränkungen wirkten sich nicht nur auf die Vor-Ort-Befragungen der Haushalte aus, sondern erschwerten auch die (Vor-)Begehungen, die für die Stich­pro­ben­kon­kre­ti­sie­rung notwendig sind. Zudem wurde seitens der amtlichen Statistik als Reaktion auf die sonstigen pandemiebedingten Belastungen in der Bevölkerung das Mahn­wesen überwiegend ausgesetzt. Das heißt, die Auskunftspflicht wurde nicht wie sonst üblich durchgesetzt. Zusammengenommen führten diese Faktoren zu einer geringeren Rücklaufquote als beim Mikrozensus üblich.

Die durchschnittliche Ausfallquote für die Endergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 liegt aufgrund dieser Probleme auf Bundesebene bei ca. 35 % (Erstergebnisse ca. 38 %) und damit deutlich höher als in vorherigen Jahren. Diesen Antwortausfällen wurde auf Basis eines mathematisch-statistischen Modells begegnet.

Vertiefend bedeutet dies: Die Antwort­ausfälle sind fachlich, regional und zeitlich sehr unterschiedlich verteilt. Etwaigen Verzerrungen wird daher vor der Hochrechnung (Kalibrierung an die Eckwerte der Bevölkerungsstatistik) durch die Berechnung von Antwort­wahrscheinlich­keiten begegnet. Hierfür müssen Informationen über die Bruttostichprobe bekannt sein. Da auch die Erfassung der Bruttostichprobe in 2020 nicht vollständig erfolgen konnte (Vorbegehungen durch Erhebungsbeauftragte waren nur eingeschränkt möglich), wurde auf Basis des Vorjahres 2019 ein synthetischer (künstlicher) Anpassungsrahmen für die Kompensation geschaffen. Dabei wurde die Annahme getroffen, dass die Stichprobenverteilung 2019 (bei zeitstabilen Merkmalen) der Bruttostichprobenverteilung 2020 entspricht. Hierdurch konnten unter Verwendung des bisherigen Verfahrens (Kalibrierung der Nettostichprobe an der Bruttostichprobe) Antwort­wahrscheinlich­keiten für den Mikrozensus 2020 auf Ebene der Bundesländer berechnet werden. Dies verbessert die Ergebnisqualität.

Die Abwägung zwischen Ergebnissicherheit und Veröffentlichungspraxis führt zu einer konservativen Bereitstellung von Ergebnissen. Daher ist aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 die vom Mikrozensus gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen dennoch weiterhin gewährleistet.

Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf ausgewählte Themenbereiche des Mikrozensus 2020

Haushalte und Lebensformen

Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2020 zu den Bereichen Haushalte und Lebensformen sind weitestgehend belastbar. Ausnahmen bestehen in spezifischen (kleinen) Teil­po­pu­la­tio­nen, z. B. Ergebnisse zu gleichgeschlechtlichen Paaren.

Sonder­aus­wertungen können auf Anfrage und nach Abwägen der Datenqualität erstellt werden.

Migrationshintergrund

Die Zahlen zur Bevölkerung nach Mi­gra­ti­ons­hinter­grund aus dem Mikrozensus 2020 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Dies gilt insbesondere für einige Teil­po­pu­la­tio­nen, (z. B. als Deutsche Geborene, Eingebürgerte), die umso stärker schwan­ken, je kleiner diese sind (z. B. Dif­fe­ren­zie­rung nach Geburtsland). Neben den im Punkt "Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 im Allgemeinen" erläuterten ge­ne­rel­len Umstellungen und methodisch-tech­ni­schen Ein­schrän­kun­gen sind Umstellungen in der Erhebung/Frageformulierung sowie in der Methodik der Typisierung des Mi­gra­ti­ons­hinter­grundes hierfür ursächlich. Durch die methodische Weiterentwicklung der Typisierung des Migrations­hinter­grundes werden die mit deutscher Staats­an­gehörig­keit Geborene besser abgebildet.

Sonderauswertungen können auf Anfrage und nach Abwägen der Datenqualität erstellt werden.

Arbeitsmarkt

Bei Veröffentlichungen zum Thema Arbeitsmarkt besteht eine zusätzliche Unsicherheit bei der Bewertung der Ergebnisse, da sich pandemiebedingt die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt in vielen Bereichen deutlich verändert hat. So können bei den Ergebnissen nur bedingt Aussagen getroffen werden, ob diese auf reale Entwicklungen oder auf die beschriebenen methodisch-technischen Einschränkungen zurückzuführen sind. Mit zunehmender Gliederungstiefe nehmen diese Unsicherheiten zu (z. B. bei Er­werbs­lo­sen­quo­ten in tiefer regionaler oder demographischer Gliederung).

Sonderauswertungen können auf Anfrage und nach Abwägen der Datenqualität erstellt werden.

Analysen zur Datenqualität der atypischen Beschäftigung haben Unplausibilitäten aufgezeigt, so dass Imputationen notwendig waren. Es ist davon auszugehen, dass beim Mikrozensus 2020 die Frageformulierung zur Zeitarbeit in den eigenständig zu beantwortenden Befragungsformen (online, Papier) ohne die erklärende Unterstützung der Interviewer/-innen häufig falsch verstanden wurde und durch etliche Befragte bejaht wurde, obwohl sie sich nicht in Zeitarbeit befanden. Daher wurde für Befragte, die 2020 und 2021 online oder über Papierfragebogen geantwortet hatten, mittels eines Korrektur­verfahrens (Hot-Deck-Verfahren) die Angabe zur Beschäftigung in einem Zeitarbeits­verhältnis imputiert. Dabei wird für die imputierten Werte die Wahrscheinlichkeit, dass Zeitarbeit vorliegt, vom Antwortverhalten der Befragten in den anderen interviewer­gestützten Modes (persönlich, telefonisch) abgeleitet. Angaben zur Zeitarbeit wurden auch 2022 teilweise imputiert, da die Anpassung an eine verbesserte Fragestellung noch nicht für alle Erhebungsmodes abgeschlossen ist.

Gegenüber Eurostat besteht eine Lieferverpflichtung für Arbeitsmarktdaten aus der EU­Arbeitskräfteerhebung als Unterstichprobe des Mikrozensus. Diese wurde für 2020 auf Quartals- und Jahresebene unter den qualitativ bedingten Einschränkungen erfüllt.

Bildung

Neben anderen Merkmalen gehen die Bildungsvariablen 2020 erstmals in die Kompensation mit ein. Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2020 zum Themenbereich Bildung sind auf Bundesebene im Zeitreihenvergleich und unter Berücksichtigung von Ergebnissen des Prüfungsjahres 2019 weitestgehend belastbar. Ausnahmen bestehen in spezifischen tiefergegliederten Ergebnissen, z. B. zum Übergang von Bildung in Beschäftigung basierend auf Daten des ersten Quartals.

Einkommen und Lebensbedingungen einschließlich Wohnen

Durch den Wechsel der Erhebung von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunfts­pflichtigen Befragung ist ein inhaltlicher Vergleich der Daten des Erhebungsjahres 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Die Integration der europäischen Gemeinschafts­statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus ist mit einer deutlich größeren Stichprobe verbunden, die zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahmepflicht repräsentativer abbildet, als bei der zuvor separat durchgeführten Erhebung "Leben in Europa". Allerdings wird einerseits aufgrund der fortgesetzten Freiwilligkeit von Fragen zu Lebensbedingungen ein hoher Anteil an fehlenden Werten (Missings) erzeugt. Andererseits werden Fragen zum Einkommen nun in großen Teilen auskunftspflichtig erhoben. Der Einfluss dieser methodischen Änderungen verbunden mit den allgemeinen Besonderheiten beim Mikrozensus 2020 auf die Ergebnisse zu Einkommen und Lebensbedingungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Ebenso kann der Einfluss der Corona-Krise auf die subjektiven Wahrnehmungen und Erwartungen der Haushalte zur individuellen finanziellen und sozialen Situation während der Befragungszeit und daraus resultierende eventuelle Auswirkungen auf die Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

Weitere Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC (Mikrozensus-Unterstichprobe Einkommen und Lebensbedingungen) finden Sie hier.

Neuregelungen bei der Veröffentlichungspraxis der Mikrozensus-Ergebnisse ab Berichtsjahr 2020

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Er­geb­nis­be­reit­stel­lung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und End­er­geb­nis­se – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.

Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erst­ergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.

Was ändert sich beim Mikrozensus ab 2020?

Als repräsentative Haushaltsbefragung lie­fert der Mikrozensus seit über 60 Jahren Daten zur Be­völ­ke­rungs­struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Be­völ­ke­rung. Dazu werden jährlich 1 % der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Le­bens­part­ner­schaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt. Die bewährte Kon­zep­ti­on des Mi­kro­zen­sus als Mehr­the­men­be­fra­gung wurde zur Erfüllung höherer Anforderungen an die Daten­qualität stetig weiterentwickelt. So sind bereits seit 1968 die EU-weit gestellten Fragen zur Ar­beits­markt­be­tei­li­gung (Arbeitskräfteerhebung, Labour Force Survey, LFS) in den Mi­kro­zen­sus integriert.

Steigende nationale sowie europäische Anforderungen an die Genauigkeit, Aktualität und Vergleichbarkeit der Daten sind mit einer stärkeren Belastung für die Bevölkerung sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder verbunden. Daher werden bestehende Gemein­sam­keiten zwischen den verschiedenen Befragungen genutzt, um die höheren Anforderungen zu erfüllen und zugleich die Mehrbelastungen zu begrenzen. Dies geschieht in einem integrierten Mikrozensus.

Weitere Information finden Sie in nachstehenden Abschnitten:

Der Weg zum integrierten Mikrozensus

Die Basis des neuen, integrierten Mi­kro­zen­sus bildet das Mikrozensusgesetz (MZG) vom Dezember 2016. Um die Belastung der Be­völ­ke­rung trotz steigender An­for­de­run­gen an die Daten zu reduzieren, sieht das MZG einige Änderungen vor. Die bisher separat durch­geführten Befragungen zu Einkommen und Lebensbedingungen und zur Nutzung von Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gi­en werden in den Mikrozensus integriert, um den nationalen und europäischen Anforderungen gerecht zu werden. Es werden zum Beispiel Ergebnisse unterhalb der Bundesländer-Ebene zu den Themen Einkommen und Lebens­bedingungen benötigt. Zugleich soll eine verbesserte unterjährige Be­richt­er­stat­tung für EU-weit vereinheitlichte Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung erfolgen. Die hö­he­ren Anforderungen lassen sich nur mit einer Erhöhung des Stichprobenumfangs sowie Wiederholungsbefragungen auch innerhalb eines Kalenderjahres erreichen.

Grundkonzept des integrierten Mikrozensus

Die Leitidee des Mikrozensus ab 2020 besteht darin, die bisher separat durchgeführten Befragungen als eine Erhebung zu denken. Daraus folgt eine amtliche Haushaltsstatistik, in der die Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Le­bens­be­din­gun­gen sowie zu Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gi­en einzelne Un­ter­stich­pro­ben der 1-prozentigen Mikrozensus-Stichprobe bilden.

Da sich die verschiedenen Befragungen inhaltlich überschneiden, ermöglicht die In­te­gra­ti­on der Erhebungen, die jeweiligen Fragenprogramme zusammenzufassen. Die Mi­kro­zen­sus-Befragung besteht daher künftig aus einem verkürzten Kern­frage­programm und weiteren Erhebungsteilen. Das Kernprogramm und die verschiedenen Erhebungsteile werden nicht modular hintereinander erhoben, sondern das resultierende Fra­ge­pro­gramm verzahnt die Inhalte thematisch.

Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden nur einem Teil aller Mikrozensus-Haus­hal­te – den sogenannten Unterstichproben – gestellt. Jeder Haushalt ist höchstens in einer der Unterstichproben zu finden. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung von ver­läss­li­chen Daten zur sozialen Teilhabe wird dabei das Grundprinzip der Auskunftspflicht auf wesentliche Teile der neu integrierten Erhebungsinhalte übertragen.

Alle Haushalte werden weiterhin bis zu viermal beim Mikrozensus befragt. Für Haushalte der Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung findet die Befragung nicht einmal, son­dern zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt (unterjährige Wie­der­ho­lungs­be­fra­gung). Dadurch können künftig saisonale Schwankungen besser als bisher erfasst wer­den. Um die Belastung der Befragten gering zu halten, konzentriert sich die unterjährige Wiederholungsbefragung auf die Merkmale, die für Ver­änderungs­messungen auf dem Arbeitsmarkt maßgebend sind. Ergänzende Strukturmerkmale werden nur bei jeder zweiten Befragung und somit weiterhin nur einmal im Jahr erhoben.

Neue Themenfelder im Mikrozensus

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der EU2020-Strategie verpflichtet, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einen besonderen Stellenwert zuzuschreiben. Daher ist die Erkenntnis über Armutsgefährdung von großer Bedeutung. Durch die Einbindung der Befragung zu Einkommen und Lebens­bedingungen in den Mikrozensus wird der Fokus auf Einkommensverteilung, Armut, soziale Ausgrenzung und Lebens­bedingungen (Wohnen, Zugang zu Dienstleistungen, Lebensqualität) gelenkt.

Weitere neue Themen­felder zum Internet­zugang und der Internet­nutzung resultieren aus der Integration der Erhebung zu Informations- und Kommunikations­technologien in den Mikrozensus. Die Schwerpunkte dieses Erhebungs­teils liegen auf Fragen zu Art, Häufig­keit und ausgewählten Zwecken der Internet­nutzung (zum Beispiel E-Commerce, E–Government, Internet­sicherheit, digitale Fähigkeiten oder Internet der Dinge). Zusätzlich werden Informationen darüber erhoben, welche Bedenken und Hindernisse Menschen von der Ausführung bestimmter Internet­aktivitäten abhalten (zum Beispiel Online-Käufe oder Herausgabe persönlicher Informationen über soziale Medien im Internet).

Zudem wurden die Inhalte des nationalen Zusatzprogramms "Wohnen" durch das MZG erweitert. In 2018 wurden erstmals Angaben zur Barrierereduktion erhoben. Zu diesem Zusatzprogramm wird aufgrund seiner Bedeutung für wohnungspolitische Ent­schei­dung­en und des Bedarfs an detaillierten Ergebnissen alle vier Jahre die gesamte 1 %-Stich­probe befragt.

Eine weitere Veränderung ist seit Einführung des neuen MZG die Erfassung des er­wei­ter­ten Migrationshintergrundes, das heißt, ob mindestens ein Elternteil über einen Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund verfügt oder nicht. Bis einschließlich 2016 lagen entsprechende In­for­ma­ti­onen nur alle vier Jahre vor oder wenn die Eltern im gleichen Haushalt lebten.

Neue Wege der Datengewinnung

Die Einführung neuer Be­fragungs­instru­mente und ein Multi-Mode-Design erleichtern den Befragten die Teilnahme. So wird es ab 2020 erstmals möglich sein, den Mi­kro­zen­sus online zu beantworten. Alternativ stehen den Befragten weiterhin das persönliche und telefonische Interview sowie der Papierfragebogen zur Verfügung. Die einzelnen Haushaltsmitglieder können ihre Antworten sowohl auf dem gleichen als auch auf unterschiedlichen Wegen (persönlich, telefonisch, online, schriftlich-postalisch) übermitteln.

Fazit und Ausblick

Die weiterentwickelte Erhebung des Mikrozensus und die Einführung zusätzlicher Erhebungsmodi ermöglichen zeitgemäße Haushaltsstatistiken und berücksichtigen Aspekte der Datenqualität sowie der Effizienz. Zudem vermeidet die Integration der Erhebungen in den Mikrozensus parallele Erhebungen zu teilweise ähnlichen Themen. Dies reduziert Unstimmigkeiten und Redundanzen in den Daten sowie mehrfache Aufwände und Mehrkosten.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus beschreibt der Aufsatz "Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020", erschienen im Wirtschaftsmagazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 6/2019.

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Methodische Hinweise zur Haushalte- und Familienberichterstattung

Die Datei enthält methodische Hinweise zur Haushalte- und Familienberichterstattung - Stand 01.06.2022