Pressemitteilungen

29. März 2023 Elterngeld 2022: Väteranteil steigt weiter auf 26,1 %

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31. März 2022 Elterngeld 2021: Anstieg des Väteranteils setzt sich fort

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11. Mai 2021 Zwei Monate Elterngeld: Drei von vier Vätern planten 2020 mit der Mindestdauer

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25. März 2021 Elterngeld 2020: Väteranteil steigt auf knapp 25 %

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19. März 2020 Elterngeld: 2 % mehr Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2019

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Aktuell

Datenbank

GENESIS-Online

Auch in unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse zum Thema:

Elterngeld
Betreuungsgeld
Kindergeld

Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut und hier verlinkt.

Publikationen

Hinweis: Ablösung der Fachserien und Tabellenbände

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Ergebnisse Open-Data-konform maschinenlesbar bereitzustellen. Wir bauen daher das Angebot in unserer Datenbank GENESIS-Online kontinuierlich aus und stellen unsere bisherigen Fachserien und Tabellenbände ein. Für vereinzelte Themenbereiche bieten wir ergänzend die Statistischen Berichte als neues Format in dieser Rubrik "Publikationen" an. Sie enthalten neben Layout-Tabellen auch maschinenlesbare Datensätze (csv).

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Statistische Berichte

Elterngeld - Leistungsbezüge

Elterngeld - Leistungsbezüge nach Kreisen

Elterngeld - Beendete Leistungsbezüge - jährlich

Elterngeld für Geburten nach Kreisen

Häufig gestellte Fragen

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Transferleistung des Staates für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern und löste Anfang 2007 das bis dahin gezahlte Erziehungsgeld ab. Es soll Eltern unterstützen, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können. Elterngeld steht allen Müttern und Vätern zu, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?

Für Eltern, deren Kinder, ab dem 01.07.2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen oder beides zu kombinieren. Die Bezugsdauer kann sich hierdurch erheblich verlängern, denn aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), gibt es außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil.
Mit den Regelungen zum neuen Elterngeld Plus soll insbesondere Teilzeitarbeit nach der Geburt begünstigt werden. Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern bei vollständigem Wegfall des Erwerbseinkommens nach der Geburt zustünde.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Wenn beide Elternteile in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem Elterngeld Plus-Monat. Alleinerziehende können ebenso vier zusätzliche Bonusmonate beantragen, vorausgesetzt sie arbeiten an vier aufeinander folgenden Monaten pro Woche zwischen 24 und 32 Stunden.

Seit wann gibt es Elterngeld und Elterngeld Plus?

Für Eltern, deren Kinder, ab dem 01.07.2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen oder beides zu kombinieren. Die Bezugsdauer kann sich hierdurch erheblich verlängern, denn aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), gibt es außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil.
Mit den Regelungen zum neuen Elterngeld Plus soll insbesondere Teilzeitarbeit nach der Geburt begünstigt werden. Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern bei vollständigem Wegfall des Erwerbseinkommens nach der Geburt zustünde.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Basiselterngeldes hängt vom durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt ab und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich (bei Elterngeld Plus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich).
Bei einem vor der Geburt verfügbaren Einkommen in Höhe von 1.000 bis 1.200 Euro beträgt das Elterngeld 67 Prozent des Voreinkommens. Bei geringerem Einkommen steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Bei höherem Einkommen sinkt die Ersatzrate auf bis zu 65 Prozent. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde.
Bei Teilzeitarbeit reduziert sich die Höhe des Elterngeldes. Grundlage der Berechnung ist das Nettoeinkommen vor der Geburt. Von diesem wird das Nettoeinkommen nach der Geburt abgezogen. Die Differenz bildet den Einkommenswegfall, von dem das Elterngeld berechnet wird.
Elterngeld Plus wird ebenso wie das Basiselterngeld berechnet. Allerdings beträgt es maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der den Eltern bei vollständigem Wegfall des Einkommens nach der Geburt zustünde.
Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag gewährt. Familien mit mehreren kleinen Kindern können einen Geschwisterbonus erhalten.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Basis-Elterngeld kann in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Berechnung basiert dabei nicht auf Kalendermonaten sondern auf Lebensmonaten des Kindes. Ist das Kind zum Beispiel am 10. Januar geboren, geht der erste Lebensmonat vom 10. Januar bis zum 9. Februar.
Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Basis-Elterngeld beziehen. Wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen und bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt, haben sie Anspruch auf zwei weitere Monate („Partnermonate“). Alleinerziehende können die vollen 14 Monatsbeträge selbst beanspruchen, wenn Erwerbseinkommen entsprechend wegfällt.
Beim Elterngeld Plus ersetzen 2 Monate jeweils einen Monat Basis-Elterngeld. Elterngeld Plus kann somit über den 14. Lebensmonat hinaus bezogen werden. Falls das Elterngeld ausschließlich als Elterngeld-Plus-Leistung in Anspruch genommen wird, kann ein Elternteil bei zusätzlicher Gewährung des Partnerschaftsbonus bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen (2 x 12 Monate zuzügl. 4 Monate Partnerschaftsbonus), ein alleinerziehender Elternteil sogar 32 Monate (2 x 14 Monate zuzügl. 4 Monate Partnerschaftsbonus).

Kann Elterngeld zusätzlich zu Arbeitslosengeld II bezogen werden?

Seit dem 1.1.2011 wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig als Einkommen beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag berücksichtigt. Das gilt nicht für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren: Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen des elterngeldbeziehenden Elternteils vor der Geburt entspricht, allerdings höchstens 300 Euro beträgt.

Gibt es eine Verdiensthöchstgrenze?

Elternpaare und Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 200 000 Euro haben (300 000 Euro bei Elternpaaren, deren Kinder vor dem 1. April 2024 geboren sind), können kein Elterngeld beantragen.

Wo kann ich Daten zu Statistiken über den Bezug von Elterngeld erhalten?

Sie können zahlreiche detaillierte Tabellen des Statistischen Bundesamtes über den Bezug von Elterngeld direkt über die "GENESIS-Online"-Datenbank abrufen. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller Statistiken zum Elterngeld.

Ist der Bezug von Elterngeld mit der Elternzeit gleichzusetzen?

Nein. Elternzeit bezeichnet den Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Bis zu 12 Monate der Elternzeit können auch noch auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.

Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich.

Eine gesonderte amtliche Statistik über die Elternzeit gibt es derzeit nicht. Zum Anteil von Müttern und Vätern in Elternzeit liegen jedoch interessante Daten aus dem Mikrozensus vor.

Warum beziehen sich einige Tabellen und Veröffentlichungen auf Leistungsbezüge, andere aber auf beendete Leistungsbezüge für in einem bestimmten Zeitraum geborene Kinder?

Zur Statistik zum Elterngeld - Leistungsbezüge melden die Elterngeldstellen quartalsweise alle Leistungsbezüge der vergangenen drei Monate. Damit können zeitnah Aussagen über Anzahl und aktuelle Situation der Elterngeld-Berechtigten getroffen werden.
In der Statistik zum Elterngeld - Leistungsbezüge werden alle Angaben nach dem jeweils zum Berichtszeitpunkt bekannten Bearbeitungsstand erfasst – unabhängig von eventuellen, nicht voraussehbaren späteren Änderungen. So wird z. B. die von den Eltern beantragte – voraussichtliche – Bezugsdauer erhoben. Auch die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs über den gesamten Bezugszeitraum entspricht dem im jeweiligen Quartal bekannten Stand. Im Einzelfall können sich verschiedene Angaben jedoch im Nachhinein ändern, wenn z. B. die spätere Aufnahme, Reduzierung oder auch Aufgabe einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges zum Berichtszeitpunkt noch nicht absehbar war.
Bei der Statistik zum Elterngeld über die beendeten Leistungsbezüge nach Geburtszeitraum der Kinder steht die rückwirkende Betrachtung der Elterngeldbezüge im Vordergrund. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass es sich um endgültige Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme handelt, bei denen keine Änderungen mehr auftreten können. Die Zusammenfassung aller abgeschlossenen Leistungsbezüge für Kinder eines bestimmten Geburtsjahres oder –quartals ist vor allem auch deshalb interessant, weil nur so eine verlässliche Aussage über die Väterbeteiligung getroffen werden kann.

Warum kommen die Ergebnisse zur Väterbeteiligung so spät?

Die maximale Bezugsdauer von Elterngeld für vor dem 1. Juli 2015 geborene Kinder betrug 14 Monate. Daher konnten in der Vergangenheit die Ergebnisse über Elterngeldbezüge für bis zum 2. Quartal 2015 geborene Kinder grundsätzlich fünf Quartale nach Ablauf des zu betrachtenden Geburtenzeitraums abgeschlossen werden.
Durch die Einführung des Elterngeld Plus kann die Bezugsdauer eines Leistungsbeziehers nun bis zu 32 Monate betragen. Für die Auswertung aller abgeschlossenen Leistungsbezüge zu einem bestimmten Geburtenzeitraum müssten daher regulär elf Quartalsergebnisse nach Ablauf dieses Geburtszeitraums mit einbezogen werden. Dies wurde bei beendeten Leistungsbezügen für vom 3. Quartal 2015 bis zum 4. Quartal 2016 geborene Kinder auch so gehandhabt.
Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass bereits ein halbes Jahr früher, also neun Quartale nach Abschluss des Geburtenzeitraums, zuverlässige Daten vorliegen, die nicht oder nur marginal vom Endergebnis abweichen. Leistungsbezüge für ab dem 2. Quartal 2017 geborene Kinder werden daher nun regelmäßig nach Ablauf von jeweils neun Quartalen nach Ende des betreffenden Geburtenzeitraums ausgewertet und veröffentlicht.

Wie hat sich die Väterbeteiligung am Elterngeld entwickelt?

In der Tabelle Entwicklung der Väterbeteiligung für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder nach Ländern finden Sie eine entsprechende Übersicht.

Gibt es auch Elterngelddaten auf regionaler Ebene?

Ja, in unserer Online-Datenbank GENESIS finden Sie auch Tabellen auf Ebene der Kreise und Kreisfreien Städte.


Die Väterbeteiligung sowie andere Daten auf Kreisebene nach Geburtszeiträumen finden Sie zudem in unserer Publikation Elterngeld für Geburten nach Kreisen – 2017

Methoden

Die Dokumentation der Methoden ist uns wichtig

Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.

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Qualitätsberichte

Qualitätsbericht - Bundesstatistik zum Betreuungsgeld

Ab dem 01. August 2013 erfasst die Betreuungsgeldstatistik nach § 22 Absatz 3 BEEG für jeden gemeldeten Anspruch auf Betreuungsgeld folgende Angaben:
• Leistungsbezüge nach Geschlecht der Beziehenden, anspruchsbegründenden Kindern und Ländern
• Leistungsbezüge nach voraussichtlicher Bezugsdauer und Ländern
• Leistungsbezüge nach Anzahl der Kinder im Haushalt und Ländern
• Leistungsbezüge nach Staatsangehörigkeit der Beziehenden und Ländern
• Leistungsbezüge nach Alter der anspruchsbegründenden Kindern im ersten Bezugsmonat sowie nach Geschlecht und Alter der Beziehenden im ersten Bezugsmonat
• Leistungsbezüge nach voraussichtlicher Bezugsdauer, Alter und Familienstand der Beziehenden und unverheiratetem Zusammenleben mit dem anderen Elternteil

Qualitätsbericht - Bundesstatistik zum Elterngeld

Die Statistik zum Elterngeld - Beendete Leistungsbezüge (Leistungsbezüge für bis zum 31.12.2012 geborene Kinder) erfasste Ergebnisse über Personen, deren Elterngeldbezug als beendet gemeldet wurde, sowie Angaben zum Elterngeldbezug dieser Personen. Hierfür wurden unter anderem Alter, Geschlecht, Dauer des Leistungsbezugs, Erwerbstätigkeit vor der Geburt und die Höhe des monatlichen Elterngeldanspruchs erfasst. Die Statistik zum Elterngeld - Leistungsbezüge löste die Statistik über die beendeten Leistungsbezüge ab und gibt Auskunft über aktuell laufende Elterngeldbezüge für ab Januar 2013 geborene Kinder. Statt einer rückwärts gerichteten Betrachtung können nun zeitnah Aussagen über Anzahl und aktuelle Situation der Elterngeld-Berechtigten getroffen werden. In die jeweiligen Quartalsergebnisse fließen hierbei alle Leistungsbezüge ein, die während des Berichtsquartals stattgefunden haben. Auch hierfür werden unter anderem Alter, Geschlecht, (voraussichtliche) Dauer des Leistungsbezugs, Erwerbstätigkeit vor der Geburt und die Höhe des Elterngeldanspruchs (monatlich und insgesamt) erfasst und ausgewertet. Seit Einführung des Elterngeld Plus zum 3. Quartal 2015 ist insbesondere auch die in Anspruch genommene Art der Leistung (Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus) von Interesse.