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Handreichung zur Entwicklung eines schulischen Medienkonzepts

Grundlagen, Standards, Arbeitshilfen

„Ziel der Handreichung ist es, Sie in der vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) geforderten Medienkonzeptentwicklung zu unterstützen.

Medienkonzeptentwicklung wird als Teil von Schulentwicklung gesehen. Die Handreichung ist auf die Grundlagen, Aspekte, Dimensionen und Prozessmerkmale der Schulentwicklung, die in ihrer Bündelung für die Gestaltung der schulischen Bildung in der digitalen Welt relevant sind, fokussiert. Die im Zusammenhang mit der Medienkonzeptentwicklung erforderlichen Schulentwicklungsprozesse beinhalten anspruchsvolle Innovationen in allen Bereichen von Schule. Eine gelingende und nachhaltige Gestaltung der Bildung in der digitalen Welt erfordert einerseits eine komplexe und funktionierende schulische IT-Ausstattung, die nur in enger Abstimmung mit dem für die Ausstattung von Schulen verantwortlichen Schulträger zu gewährleisten ist. Andererseits muss die Schule über Kompetenzen verfügen, ihre Bedarfe zu beschreiben und die daraus resultierende Ausstattung in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit, insbesondere im Unterricht konsequent zu nutzen.

Die Handreichung soll Ihnen die in diesen Zusammenhängen notwendigen Informationen bieten. Gleichzeitig bietet sie eine Zusammenstellung qualitativer Ansprüche, auf deren Basis Sie den Stand Ihrer schulischen Entwicklungsprozesse und auch den Entwicklungsstand Ihres aktuellen Medienkonzepts einordnen können. Sowohl eine kapitelweise als auch die Nutzung als Ganzschrift ist dabei als zielführend anzusehen.

Nach den Sommerferien werden zu Ihrer weiteren Unterstützung, insbesondere im Kontext des Prozesses der Medienkonzeptentwicklung als Bestandteil der Schulentwicklung und den durch die Schulträger einzufordernden Dokumentationen im Zusammenhang mit den Fördermöglichkeiten des DigitalPakts Schule, regionale Veranstaltungen angeboten, zu denen Sie Einladungen durch die zuständigen Schulaufsichten erhalten werden.“

Wolfgang Weber (Abteilungsleiter)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Münster